widerrufen

widerrufen
wider, wieder:
Das gemeingerm. Wort (Präposition, Adverb) mhd. wider, ahd. widar‹i›, got. wiÞra, aengl. wiđer, aisl. viđr geht auf einen idg. Komparativ *u̯i-t‹e›ro- »mehr auseinander, weiter weg« zurück, vgl. aind. vítaram »weiter, ferner«, wohl auch russ. vtoroj »der Zweite« (eigentlich »der, der weiter weg ist«). Dieses Komparativ ist eine Bildung zu dem unter weit behandelten idg. *u̯i- »auseinander«. Aus der Bedeutung »weiter weg« entwickelte sich »gegenüber, gegen«, dann »hin und zurück, zurück, abermals«. Die unterschiedliche Schreibung der Präposition »wider« »gegen« und des Adverbs »wieder« »abermals« geht auf Gelehrte des 17. Jh.s zurück. Als Adverb wird »wider« heute nur in verbalen Zusammensetzungen (s. u.) und in zuwider »jemandes Wünschen entgegengesetzt; nicht günstig; entgegen« (16. Jh.) gebraucht. – Abl.: widerlich »Ekel hervorrufend, abstoßend, unsympathisch« (16. Jh.); widern veraltet für »jemandem ekelhaft sein« (mhd. wider‹e›n, ahd. widarōn »entgegen sein, entgegentreten, sich sträuben«), dazu anwidern »zuwider sein, ekeln« (um 1800) und erwidern (mhd. erwideren »entgegnen, antworten«, mit anderer Bedeutung ahd. irwidarōn »verwerfen«), dazu Erwiderung »Entgegnung, Antwort« (17. Jh.); widrig »ungünstig, hinderlich« (16. Jh.). Zus.: Widerhall (spätmhd. widerhal, Ersatzwort für »Echo«); widerlegen (mhd. widerlegen »ersetzen, vergelten«; seit dem 16. Jh. in der Bedeutung »als unrichtig erweisen«), dazu Widerlegung (mhd. widerlegunge »Gegengabe«; seit dem 16. Jh. im heutigen Sinn); widerrufen (mhd. widerruofen »zurückrufen; für ungültig erklären«), dazu Widerruf (mhd. widerruof‹t› »Widerspruch, Weigerung«); Widersacher (s. d.); widerspenstig (s. d.); widersprechen (mhd. widersprechen, ahd. widarsprechan »Einspruch erheben; ablehnen, leugnen; sich lossagen«, im Nhd. auch »im Widerspruch stehen, nicht übereinstimmen«), dazu Widerspruch (spätmhd. widerspruch); widerstehen (mhd. widerstēn, ahd. widarstēn »entgegentreten, sich widersetzen; zuwider sein«), dazu Widerstand (spätmhd. widerstant »das Entgegentreten, das Sichwidersetzen«, seit der 1. Hälfte des 19. Jh.s auch als elektrotechnischer Terminus verwendet); widerwärtig »hinderlich; höchst unangenehm« (mhd. widerwertec, ahd. widarwartīg »entgegengesetzt, feindlich«; Ableitung von einem im Nhd. untergegangenen Adverb mhd. widerwert, ahd. widarwert »entgegen; verkehrt«, vgl. ...wärts, mhd. auch schon für »unangenehm, abstoßend«); Widerwille »heftige Abneigung« (mhd. widerwille »Ungemach, Widersetzlichkeit«; seit dem 16. Jh. für »Abscheu, Ekel«), dazu widerwillig »widerstrebend, höchst ungern; voller Unmut«; wiederholen (mhd. nicht bezeugt, ahd. widarholōn »zurückrufen; seit dem 15. Jh. für »noch einmal sagen oder tun« neben unfestem »wiederholen« »zurückholen«, 16. Jh.), dazu Wiederholung (17. Jh.).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • widerrufen — widerrufen …   Deutsch Wörterbuch

  • Widerrufen — Wíderrúfen, verb. irregul. ich widerrúfe, widerrúfen, förmlich erklären, daß man seine Überzeugung oder Gesinnung geändert habe. Sowohl als ein Neutrum, mit haben, widerrufen, Widerruf thun; als auch active, etwas widerrufen. S. auch Wiederrufen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • widerrufen — V. (Mittelstufe) etw. öffentlich zurücknehmen, für unrichtig erklären, was man zuvor gesagt oder geschrieben hat Synonym: zurückziehen Beispiel: Der Zeuge hat seine Aussagen widerrufen …   Extremes Deutsch

  • widerrufen — ↑dementieren, ↑revozieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • widerrufen — annullieren; zurückrufen; abbestellen; zurücknehmen; zurückziehen; entsagen; abschwören * * * wi|der|ru|fen [vi:dɐ ru:fn̩], widerrief, widerrufen <tr.; hat: (eine eigene Aussage) für falsch oder für ungültig erklären: er hat seine Behauptung… …   Universal-Lexikon

  • widerrufen — wi·der·ru̲·fen; widerrief, hat widerrufen; [Vt/i] (etwas) widerrufen etwas für nicht mehr gültig erklären <seine Aussage, Behauptung, ein Geständnis widerrufen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • widerrufen — abrücken, dementieren, für unrichtig/nicht mehr geltend erklären, zurücknehmen, zurückziehen; (bildungsspr.): revozieren. * * * widerrufen:zurücknehmen·zurückziehen·dementieren·revozieren♦umg:einenRückziehermachen… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • widerrufen — wi|der|ru|fen (zurücknehmen); er hat sein Geständnis widerrufen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • widerrufen — widderrofe …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • Gesagtes widerrufen — [Redensart] Auch: • seine Worte kleinlaut zurücknehmen • seine Worte zurücknehmen • seine Aussage widerrufen Bsp.: • Als er einem Augenzeugen gegenübergestellt wurde, musste er seine Aussage widerrufen …   Deutsch Wörterbuch

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